Bezugsrecht
 

Recht des Aktionärs, bei der Erhöhung des Grundkapital einer Aktiengesellschaft entsprechend seinem bisherigen Anteil berücksichtigt zu werden. Wird das Grundkapital zum Beispiel um ein Viertel erhöht, erhält der Aktionär gegen Zahlung des Bezugspreises eine neue Aktie im Verhältnis 4:1 (zu 4 alten Aktien eine neue Aktie). Da dadurch sowohl der Wert der Aktie als auch der Wert der Option bzw. des Optionsscheines verändert wird, erfolgt oftmals eine Anpassung von Basispreis oder Bezugsverhältnis. Während der Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen können Bezugsrechte auch an der Börse verkauft oder gekauft werden.


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