Recht des
Aktionärs, bei der Erhöhung des
Grundkapital einer
Aktiengesellschaft entsprechend seinem bisherigen Anteil
berücksichtigt zu werden. Wird das Grundkapital zum Beispiel um
ein Viertel erhöht, erhält der Aktionär gegen Zahlung des
Bezugspreises eine neue Aktie im Verhältnis 4:1 (zu 4 alten
Aktien eine neue Aktie). Da dadurch sowohl der Wert der Aktie
als auch der Wert der
Option bzw. des
Optionsscheines verändert wird, erfolgt oftmals eine
Anpassung von
Basispreis oder
Bezugsverhältnis. Während der Bezugsfrist von mindestens
zwei Wochen können Bezugsrechte auch an der Börse verkauft oder
gekauft werden. |
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