Aktien- oder Nennkapital einer
Aktiengesellschaft, das der Summe der
Nennwerte der aus gegebenen
Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht.
Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50.000 Euro, liegt i.d.R.
aber darüber. Er entspricht der Summe der ausgegebenen
Aktien. In der Bilanz steht das Grundkapital auf der Passivhttp://www.kreditlexikon.de/a/aktie.phpseite.
Der Nennbetrag des Grundkapitals muss mindestens 50.000 Euro
betragen, liegt jedoch meistens deutlich darüber. Die Summe der
Nennwerte aller emittierten Aktien ergibt den gesamten Nennwert,
an dem der Aktionär anteilig beteiligt ist. Siehe auch
Aktienkapital. |
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