Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
(juristische Person), deren
Aktionäre mit ihren Einlagen auf das
Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit
dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten
Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung
mindestens 50.000 Euro betragen muss.
Vorstand,
Aufsichtsrat und
Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft.