Hauptversammlung

 

Organ der Aktiengesellschaft. I. d. R. einmal pro Jahr stattfindende Versammlung aller Aktionäre der betreffenden Aktiengesellschaft auf der über die wichtigsten zukünftigen Schritte des Unternehmens, wie z. B. die Verwendung des Jahresüberschusses, Kapitalerhöhungen, Neuwahl des Aufsichtsrates, Entlastung des Vorstandes etc. entschieden wird und vom Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet wird. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Hausanschlusskosten
Voriger Begriff: Harte Währung

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum