Grundflächenzahl (GRZ)

 

Der Anteil eines Baugrundstücks, der bebaut werden darf, Grundfläche. Über die GRZ wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die GRZ gibt an, wie viel Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Für Garagen und Nebenanlagen einschließlich Zufahrten dürfen noch weitere 50% "baulich" genutzt werden. Im Interesse der Vermeidung einer zu starken Bodenversiegelung gibt es eine Kappungsgrenze, die bei 80% liegt. Die GRZ bewegt sich i.d.R. zwischen 0,2 für Kleinsiedlungs- und Wochenendhausgebieten und 1,0 in Kerngebieten.
Zur Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird folgende Formel verwendet:
Grundstücksfläche () x GRZ = Grundfläche ().


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