Bezugsverhältnis
 

Aktien: Relation zwischen der Anzahl der "alten" und der "neuen" Aktien (Vergleiche Bezugsrecht).

Optionen: Das Bezugsverhältnis drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines bei Ausübung kauft (Call) bzw. verkauft (Put). Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Bezugsverhältnis an, wieviele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.


Kommentar:


 

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