Aktien: Relation zwischen der Anzahl der "alten"
und der "neuen"
Aktien (Vergleiche
Bezugsrecht).
Optionen: Das Bezugsverhältnis drückt aus,
wieviele Einheiten des
Basiswertes der Inhaber der
Option bzw. des
Optionsscheines bei Ausübung kauft (Call) bzw. verkauft (Put).
Ist ein
Barausgleich vorgesehen, so gibt das Bezugsverhältnis an,
wieviele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des
Barausgleichs zugrunde zu legen sind.