Barausgleich
 

Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung keine Lieferung des Basiswertes statt. Stattdessen wird der Differenzbetrag zwischen Ausübungspreis und aktuellem Marktpreis des Basiswertes ermittelt und an den Options- bzw. Optionsscheininhaber ausgezahlt.


Kommentar:


 

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