Die Beleihungsgrenze ist der Prozent-Ausdruck
des
Beleihungswertes; z.B. der Beleihungswert einer Immobilie
beträgt 500.000 Euro, bei einer Beleihungsgrenze von 60% ergibt
sich ein absoluter Wert von 300.000 Euro. Dann müssten 200.000
Euro als Eigenkapital vorhanden oder durch Zusatzsicherheiten
gedeckt sein. Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle)
Hypotheken beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des
vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Wertermittlung)
bzw. der
Herstellungskosten oder des Kaufpreises.
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