Beleihungsgrenze
 

Die Beleihungsgrenze ist der Prozent-Ausdruck des Beleihungswertes; z.B. der Beleihungswert einer Immobilie beträgt 500.000 Euro, bei einer Beleihungsgrenze von 60% ergibt sich ein absoluter Wert von 300.000 Euro. Dann müssten 200.000 Euro als Eigenkapital vorhanden oder durch Zusatzsicherheiten gedeckt sein. Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle) Hypotheken beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Wertermittlung) bzw. der Herstellungskosten oder des Kaufpreises.  

 


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