Die Hypothek zählt ebenso wie die
Grundschuld zu den Grundpfandrechten. Aufgrund der Tatsache,
dass eine Hypothek ein
Darlehen voraussetzt und der damit verbundenen geringeren
Flexibilität gegenüber der Grundschuld wird sie in der Praxis
kaum noch verwendet. Die Hypothek besteht nur, solange ein
Kredit besteht, und nur in der Höhe des Darlehens!