Eine Grundschuld sichert ein
Darlehen auf eine Immobilie im
Grundbuch ab, d.h. kommt es zur Nichtrückzahlung des
Darlehens durch den Schuldner, kann der Darlehensgeber mit Hilfe
der Grundschuld die Zwangsversteigerung der abgesicherten
Immobilie anstreben. Im Gegensatz zur
Hypothek muss bei einer Grundschuld keine Forderung zum
Zeitpunkt der Eintragung bestehen und sie muss nach
Darlehensrückzahlung nicht gelöscht werden. Sie besteht als
Eigentümergrundschuld weiter und kann anderweitig abgetreten
werden. Das hat zur Folge, dass die Grundschuld in der Praxis
einfacher zu handhaben ist und häufiger angewendet wird als die
Hypothek. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei
Konditionsanpassung und Umschuldung. |
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