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Als Sicherheit für die Vergabe eines
Immobilien-Darlehens dient das zu finanzierende Grundstück. Die
maximale Kredithöhe richtet sich nach dem
Beleihungswert und der
Beleihungsgrenze des Objekts. Den Beleihungswert stellt ein
Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70% bis 90
% des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist (siehe
Verkehrswert). Der Beleihungswert ist Ausgangswert für die
Beleihungsgrenze. Diese liegt beim Realkredit bei 3/5 (=60%) des
Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche
Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die
Beleihungsgrenze bei 80% des Beleihungswertes. Die
Versicherungsgesellschaften lehnen sich bei der Beleihung an die
Beleihungsgrundsätze der Realkreditinstitute an. Um die
Forderung des Gläubigers dinglich abzusichern, wird das zu
beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet. Darlehen von
Realkreditinstituten, die die Beleihungsgrenze überschreiten,
sind keine Realkredite, sondern "gedeckte" Personenkredite. Bei
ihnen spielt die Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers eine
besondere Rolle.
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