Der Beleihungswert einer Immobilie (Grundstück,
Gebäude, Ertrag) ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein
Wert, der den "Verkaufswert" nicht übersteigen darf und bei dem
nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag
berücksichtigt werden dürfen, welche das Grundstück bei
"ordnungsgemäßer Wirtschaft" (Bewirtschaftung) nachhaltig
gewährt. I.d.R. ergibt er sich durch einen Abschlag von 10 bis
30 % auf den
Verkehrswert. Siehe auch
Wertermittlung.
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