Beleihungswert
 

Der Beleihungswert einer Immobilie (Grundstück, Gebäude, Ertrag) ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein Wert, der den "Verkaufswert" nicht übersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen, welche das Grundstück bei "ordnungsgemäßer Wirtschaft" (Bewirtschaftung) nachhaltig gewährt. I.d.R. ergibt er sich durch einen Abschlag von 10 bis 30 % auf den Verkehrswert. Siehe auch Wertermittlung.   

 


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