Übliche Bezeichnung für eine Verkaufsoption,
deren Halter (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer) das Recht,
aber nicht die Verpflichtung hat, den
Basiswert während der Ausübungsfrist der
Option bzw. des
Optionsscheines zu dem im voraus festgelegten
Basispreis unter Berücksichtigung des
Bezugsverhältnisses zu verkaufen. Gegenteil:
Call.