Übliche Bezeichnung für eine Kaufoption, deren
Halter (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer) das Recht, aber
nicht die Verpflichtung hat, den
Basiswert während der Ausübungsfrist der
Option bzw. des
Optionsscheines zu dem im voraus festgelegten
Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnis zu
kaufen. Gegenteil:
Put.