Publizitätspflicht

 

Besondere Verpflichtung zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung der Geschäfte eines Unternehmens, das seine Aktien an einer Börse handeln lassen will. Art und Umfang dieser Publizitätspflicht sind je nach Börsensegment (amtlicher Handel, geregelter Markt usw.) unterschiedlich. Wird dieser Verpflichtung durch das Unternehmen nicht nachgekommen, kann die Zulassung zum Handel zurückgezogen oder die Kursfeststellung ausgesetzt werden. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Put
Voriger Begriff: Publizität

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum