Besondere Verpflichtung zur regelmäßigen
Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung der Geschäfte
eines Unternehmens, das seine
Aktien an einer
Börse handeln lassen will. Art und Umfang dieser
Publizitätspflicht sind je nach Börsensegment (amtlicher Handel,
geregelter Markt usw.) unterschiedlich. Wird dieser
Verpflichtung durch das Unternehmen nicht nachgekommen, kann die
Zulassung zum Handel zurückgezogen oder die Kursfeststellung
ausgesetzt werden. |
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