Publizität

 

Das Informieren der Öffentlichkeit über kursrelevante Ereignisse oder Unternehmenskennzahlen, die die Situation der betreffenden Gesellschaft oder auch die Börse im allgemeinen betreffen. Für Aktiengesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Informationen über das Unternehmen zu veröffentlichen. Dies bezeichnet die gesetzliche Publizität. Ein Grossteil der Aktiengesellschaften geben freiwillig Informationen über ihre Vermögens- und Ertragslage, über Forschung und Entwicklung, über Investitionspläne usw. an die Öffentlichkeit. Hier spricht man von freiwilliger Publizität. Damit wollen sie gegenüber den Aktionären und potentiellen Aktionären eine Vertrauensbasis schaffen. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Publizitätspflicht
Voriger Begriff: Publikumsfonds

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum