Bezeichnung für Gewinne, die aus der Veräußerung von
Wertpapieren innerhalb eines Jahres oder aus der
Veräusserung von Immobilien innerhalb con 10 Jahren nach deren
Erwerb entstehen. Der Gewinn oder Verlust eines solchen
Geschäftes wird aus Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, Veräusserungspreis und Werbungskosten
ermittelt. Er kann erhöht werden, wenn es
Abschreibungen innerhalb der Spekulationsfrist gibt. Der
Spekulationsgewinn muss voll versteuert werden, wenn er die
Freigrenze von 512 Euro im Kalenderjahr überschreitet. |
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