Spekulationsgewinn

 

Bezeichnung für Gewinne, die aus der Veräußerung von Wertpapieren innerhalb eines Jahres oder aus der Veräusserung von Immobilien innerhalb con 10 Jahren nach deren Erwerb entstehen. Der Gewinn oder Verlust eines solchen Geschäftes wird aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Veräusserungspreis und Werbungskosten ermittelt. Er kann erhöht werden, wenn es Abschreibungen innerhalb der Spekulationsfrist gibt. Der Spekulationsgewinn muss voll versteuert werden, wenn er die Freigrenze von 512 Euro im Kalenderjahr überschreitet. 


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