Spekulationsfrist

 

Gewinne aus dem Verkauf eines Wertpapiers unterliegen der Einkommenssteuer, wenn ein Wertpapier innerhalb von 12 Monaten oder eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn wieder verkauft wird. Gewinne unter 512 Euro p.a. unterliegen nicht der Steuerpflicht, darüber voll. Wird ein Wertpapier nach der Spekulationsfrist von 12 Monaten mit Gewinn verkauft, unterliegt sein Gewinn nicht der Steuerpflicht. 


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