Abschreibung (AfA)
 

Wertverlust eines Wirtschaftsgutes, wie er nach (steuer-) gesetzlichen Vorschriften berechnet werden darf. Abschreibungen mindern das zu versteuernde Einkommen und senken dadurch die Steuerlast ohne dass damit Ausgaben verbunden sind. Abschreibungsarten sind:

  • lineare Abschreibung: Absetzung in jährlich gleichen Beträgen und
  • degressive Abschreibung: Absetzung in jährlich abnehmenden Beträgen.
 
 

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