Wertverlust eines Wirtschaftsgutes, wie
er nach (steuer-) gesetzlichen Vorschriften berechnet
werden darf. Abschreibungen mindern das zu versteuernde
Einkommen und senken dadurch die Steuerlast ohne dass
damit Ausgaben verbunden sind. Abschreibungsarten sind:
lineare Abschreibung: Absetzung in jährlich
gleichen Beträgen und
degressive Abschreibung: Absetzung in jährlich
abnehmenden Beträgen.