Eindecken
 

Kauf eines Wertpapiers, eines Futures oder einer Option, die man zuvor verkauft hat, ohne diese besessen zu haben. Siehe auch Leerverkauf


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Einfriedung
Voriger Begriff: Eigentümerversammlung

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum