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Bewirtschaftungskosten sind regelmäßig und
nachhaltig anfallende Kosten, die sich aus der laufenden
Bewirtschaftung einer Immobilie ergeben. Hierzu zählen sowohl
nach der II. Berechnungsverordnung als auch nach der WertV die
Abschreibung,
Verwaltungs- und
Instandhaltungskosten sowie das
Mietausfallwagnis. Soweit Betriebskosten durch
Umlagen auf die Mieter gedeckt werden, bleiben sie
unberücksichtigt. Bewirtschaftungskosten sind Teil der laufenden
Aufwendungen bei der Ermittlung der Kostenmiete. Im
Bewertungsverfahren werden Bewirtschaftungskosten oft pauschal
angesetzt. |
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