Auch Managementgebühr oder angelsächsisch
management fee genannt. Die Vergütung, die die
KAG für die Verwaltung eines
Fonds erhält. Die Höhe der Verwaltungsvergütung ist in den
"Besonderen Vertragsbedingungen" im Verkaufsprospekt geregelt.
Die Gebühr wird nicht dem Anleger, sondern dem Fonds belastet.
Siehe auch
Depotbankgebühr.