Depotbankgebühr
 

Die Depotbank erhält für ihre Verwahrungs- und Kontrolltätigkeit eine Vergütung, die einen Promille-Satz des Fondsvermögens ausmacht. Die Höhe dieser Vergütung ist in den Besonderen Vertragsbedingungen des einzelnen Fonds angegeben. Die Gebühr wird dem Anleger nicht direkt belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt. Sie geht daher zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds. 


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