Pfandbriefe und
Kommunalobligationen dürfen von den
Hypothekenbanken nur in begrenzter Anzahl emittiert werden.
Die Gesamtheit der umlaufenden Papiere ist gesetzlich
vorgeschrieben. Die Menge richtet sich nach dem
Grundkapital (Aktienkapital) und den Rücklagen der Bank. Die
Umlaufgrenze sichert die emittierten
Wertpapiere.