Minusankündigung

 

Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen (-), bei doppelter Minusankündigung (--) um mindestens 10%, aber kleiner 20% und bei dreifacher Minusankündigung (---) größer 20% signalisiert. Gegenteil: Plusankündigung.


Kommentar:


 

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