Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen
bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen
(Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen,
sondern als unverzinsliches Guthaben bei der
Deutsche Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dient diese
Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der
jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank. Die Bundesbank kann
die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb
bestimmter Grenzen verändern. Die Festsetzung des
Mindestreservesatzes ist eine Maßnahme zur Regulierung der
Geldmenge. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden
z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken
knapper. |
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