Mindestreserve

 

Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliches Guthaben bei der Deutsche Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dient diese Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank. Die Bundesbank kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Die Festsetzung des Mindestreservesatzes ist eine Maßnahme zur Regulierung der Geldmenge. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Minusankündigung
Voriger Begriff: Mindeststückzahl

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum