Die 1957 errichtete Notenbank der Bundesrepublik Deutschland mit
Sitz in Frankfurt und ihren Hauptverwaltungen
(Landeszentralbanken) in den einzelnen Bundesländern. Organe der
Deutschen Bundesbank sind der Zentralbankrat (bestehend aus den
Präsidenten der Landeszentralbanken), der Bundesbankpräsident,
das Direktorium und die Vorstände der einzelnen
Landeszentralbanken. Die Hauptaufgabe der Bundesbank liegt in
der Regelung der Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft nach
der Maßgabe, die Währung nach außen zu sichern, ihre Kaufkraft
im Inland zu erhalten und die allgemeine Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie
über die Regelung der Diskont-, Lombard- und Mindestreservesätze
sowie über ihre Eingriffe (Interventionen)
am
Devisen-, Geld- und
Kapitalmarkt (Offenmarktpolitik). Von Weisungen der
Bundesregierung oder anderen staatlichen Stellen ist die
Deutsche Bundesbank unabhängig. |
|
|
|