Löschung ist die Beseitigung einer Eintragung im
Grundbuch. Die erledigte Eintragung wird jedoch nicht aus
dem Grundbuch entfernt, sondern rot unterstrichen oder
durchgestrichen. Unter der Spalte "Löschungen" wird anschließend
ein spezieller Löschungsvermerk eingetragen. Damit soll auch
später noch erkennbar sein, wann sich welche Eintragungen
erledigt haben. Im Zweifel kommt es nicht auf die Rötung,
sondern auf die Eintragung des Vermerks an. Die Löschung muss
von demjenigen bewilligt werden, dessen Recht davon berührt
wird. |
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