Schuldverschreibung, die im Gegensatz zur
Aktie kein Miteigentum, sondern lediglich i.d.R. einen
Anteil am Reinerlös bzw. Liquidationserlös v.a. bei
Aktiengesellschaften und GmbH´s verbrieft. Auch die
Verbriefung anderer Vermögensrechte ist möglich. Genussscheine
sind verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien. Der Besitzer
erhält kein
Stimmrecht auf der
Hauptversammlung, dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung
i.d.R. die
Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
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