Genussschein

 

Schuldverschreibung, die im Gegensatz zur Aktie kein Miteigentum, sondern lediglich i.d.R. einen Anteil am Reinerlös bzw. Liquidationserlös v.a. bei Aktiengesellschaften und GmbH´s verbrieft. Auch die Verbriefung anderer Vermögensrechte ist möglich. Genussscheine sind verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien. Der Besitzer erhält kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung i.d.R. die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.

 


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