Ertragssteuern
 

Die Ertragssteuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen. Das sind die Steuern, deren Steuerbemessungsgrundlage an das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) anknüpft. Je höher der Gewinn der Unternehmung, desto höher die Ertragssteuern.


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