Die Ertragssteuern werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit abgezogen. Das sind die Steuern, deren
Steuerbemessungsgrundlage an das wirtschaftliche Ergebnis
(Ertrag, Gewinn) anknüpft. Je höher der
Gewinn der Unternehmung, desto höher die Ertragssteuern.