Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ist in der
Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses der
jeweiligen Firma zu finden. Mit den Worten ist entweder der
Gewinn oder der Verlust einer Geschäftsperiode gemeint. Aus
allen Erträgen, verrechnet mit den Aufwendungen, verbleibt
entweder ein Überschuss im Unternehmen, wenn die Erträge die
Aufwendungen einschließlich der Ertragssteuern übersteigen, oder
es entsteht ein Verlust, wenn die Aufwendungen die Erträge
übertreffen. Das in der GuV ausgewiesene Ergebnis ist das
Resultat des reinen Geschäftserfolges.
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