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Das seit Januar 1995 tätige Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel ist für die Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit der Märkte für
Wertpapiere und
Derivate zuständig. Im Mittelpunkt der Arbeit des BAWe
stehen der Schutz der Anleger, Marktransparenz und
Marktintegrität. Die Aufgaben des BAWe sind im
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und im
Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz geregelt. Dazu zählen unter
anderem: Verfolgung von
Insidergeschäften Überwachung der
Ad-Hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen
Internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des
Wertpapierhandels Das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel gehört als selbstständige Bundesbehörde zum
Finanzministerium. |
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