Ad-Hoc Publikation

  Kursrelevante Nachrichten, die börsennotierte Aktiengesellschaften unverzüglich veröffentlichen müssen, um diese möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen. Dazu verpflichtet sie § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes.

Kommentar:


 

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