Kapitalanlagegesellschaften unterliegen als
Kreditinstitute der Aufsicht durch das Berliner
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAKred erteilt
Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und
überwacht dann die Einhaltung der im Kreditwesen- und
Kapitalanlagegesetz festgehaltenen Vorschriften. Die rechtliche
Kontrolle des laufenden Geschäftsbetriebs dient der Sicherheit
der Anleger.