Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
 

Kapitalanlagegesellschaften unterliegen als Kreditinstitute der Aufsicht durch das Berliner Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAKred erteilt Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht dann die Einhaltung der im Kreditwesen- und Kapitalanlagegesetz festgehaltenen Vorschriften. Die rechtliche Kontrolle des laufenden Geschäftsbetriebs dient der Sicherheit der Anleger.


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