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Verträge, in denen sich jemand zur Veräußerung,
zum Erwerb oder zur Belastung einer Immobilie verpflichtet,
müssen notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung
soll eine ordnungsgemäße Beratung durch den fachkundigen
Notar sicherstellen, die Parteien vor unüberlegten
Geschäften warnen und sämtliche Absprachen beweiskräftig
festhalten, wobei der Notar auch die beste Gewähr dafür bietet,
dass die Vereinbarungen der Parteien auch gültig festgelegt
werden.
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