Bankenaufsicht
 

Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Die laufende Geschäftstätigkeit der Banken wird überwacht, um Gläubigeransprüche gegenüber den Banken zu bewahren und die Funktionsfähigkeit des gesamten Kreditwesens und die der Währungspolitik zu garantieren.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Bankengeld
Voriger Begriff: Bankakzept

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum