Es handelt sich um eine behördlich bestätigte Bauzeichnung, in
der das
Sondereigentum und
Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist
dem notariellen Kaufvertrag beigefügt. Der Aufteilungsplan ist
wesentliche Grundlage der
Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das Sondereigentum wird im
Aufteilungsplan nummeriert und farblich gekennzeichnet. Die
Teilungserklärung bezieht sich textlich auf den
Aufteilungsplan und muss mit ihm übereinstimmen. |
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