Aufteilungsplan
 

Es handelt sich um eine behördlich bestätigte Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt. Der Aufteilungsplan ist wesentliche Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das Sondereigentum wird im Aufteilungsplan nummeriert und farblich gekennzeichnet. Die Teilungserklärung bezieht sich textlich auf den Aufteilungsplan und muss mit ihm übereinstimmen.

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