Basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz regelt
die Teilungserklärung das Verhältnis einzelner
Wohnungseigentümer in einem Haus untereinander. Sie ist ein sehr
wichtiges Dokument und muss stets notariell beurkundet sein. Die
TE wird vom Besitzer eines Mehrfamilienhauses bzw. vom Bauträger
abgegeben. Sehr häufig handelt es sich dabei um einen Bauträger,
der beabsichtigt, die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen
zu verkaufen.
Die TE legt fest, wie das Gebäude aufgeteilt ist, insbesondere
was zum Gemeinschaftseigentum und was zum
Sondereigentum, sprich zu den einzelnen Wohnungen gehört
(z.B. welcher Keller oder Stellplatz gehört zu welcher Wohnung).
Diese Aufteilung wird im sog. Teilungsplan zusätzlich bildlich
dargestellt; der zum Gemeinschaftseigentum
gehörenden Miteigentumsanteile der einzelnen Wohnungen;
ggf. Sondernutzungsrechte für einzelne Wohnungen (z.B. Garten-
anteile der gemeinschaftlichen Grünfläche);
Regelungen des Gebrauchs (z.B. " nur für Wohnzwecke");
Verteilung von Kosten von
Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (i.d.R. nach
Miteigentumsanteilen);
Stimmrechte einzelner Eigentümer in der
Eigentümerversammlung (z.B. nach Miteigentumsanteilen oder nach
Anzahl der Wohnungen);
ist evtl. eine Baubeschreibung in der TE
enthalten, die interessante Informationen zur Bauqualität für
den Käufer einer gebrauchten Immobilie liefern kann. |