Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten
Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf/Verkauf
von
Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen an Kunden
weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet Vorschläge, die den
Anlagezielen des Kunden hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und
(Netto-) Ertrag entsprechen sollten. Vor dem Kauf von
Investmentanteilen muss ein Anlageberater - genauso wie ein
selbständiger Fondsvermittler - auf den Inhalt des
Verkaufsprospektes verweisen und diesen dem Kunden aushändigen. |
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