Nach dem
KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse
- Ausstellers - nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis
zu zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll
der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung
durch eine Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden.