Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Publikumsfonds sehen vor, daß sich die
Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. ihr Fondsmanagement bei
der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte
von einem Anlageausschuß beraten lassen kann. Der
Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen
Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige
Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der
Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren
Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der
Anteilinhaber wahrzunehmen. |
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