Auch Sicherungszweckerklärung, Zweckerklärung
oder Zweckbestimmungserklärung genannt.
Zweckbestimmungserklärung genannt. Diese Erklärung ist eine
Ergänzung zur
Grundschuld. Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu
welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber
verwendet werden darf.