Zweckerklärung

 

Auch Sicherungszweckerklärung, Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung genannt. Zweckbestimmungserklärung genannt. Diese Erklärung ist eine Ergänzung zur Grundschuld. Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber verwendet werden darf. 


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