Die Mitglieder einer
Eigentümergemeinschaft haben festgelegte Vorschüsse in
regelmäßigen Zeitabständen (z.B. monatlich) zu entrichten. In
diesem Wohngeld sind alle Kosten entsprechend dem
Wirtschaftsplan enthalten. Der einzelne Eigentümer kann das
Wohngeld im Falle der Vermietung an den Mieter in gewissem
Umfang weiterverrechnen. Es sind dies dann die "umlagefähigen
Mietnebenkosten". Der Begriff "Wohngeld" wird aber noch in einem
anderen Zusammenhang verwendet. Das Wohngeld ist eine
Unterstützung zur Miete bei Geringverdienern, berechnet,
genehmigt und ausgezahlt durch die Wohnungsämter. Berechtigte
Personen müssen dort einen Antrag stellen. |
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