Alle Wohnungseigentümer einer
Eigentumswohnungsanlage sind die Eigentümergemeinschaft. Diese
Gemeinschaft ist gesetzlich bestimmt und nicht auflösbar. Ein
bestellter Verwalter übernimmt die Vertretung der Gemeinschaft.
In der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen durch
Beschluss von der Eigentümergemeinschaft getroffen.