Eigentümergemeinschaft
 

Alle Wohnungseigentümer einer Eigentumswohnungsanlage sind die Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist gesetzlich bestimmt und nicht auflösbar. Ein bestellter Verwalter übernimmt die Vertretung der Gemeinschaft. In der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen durch Beschluss von der Eigentümergemeinschaft getroffen.


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