Vorratsaktie

 

Auch Verwaltungsaktien genannt. Bezeichnung für Aktien, die Aufgrund eines eingeräumten Rechts im Zuge einer Neuausgabe von Aktien von einem Dritten (Bankenkonsortium, Vermögensverwalter) für Rechnung der Aktiengesellschaft übernommen werden und bis zu einer gegenteiligen Entscheidung durch die AG, nicht auf den Markt gelangen. Dabei haftet der Dritte für die Einlage.     


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