Auch Verwaltungsaktien genannt. Bezeichnung für
Aktien, die Aufgrund eines eingeräumten Rechts im Zuge einer
Neuausgabe von Aktien von einem Dritten (Bankenkonsortium,
Vermögensverwalter) für Rechnung der
Aktiengesellschaft übernommen werden und bis zu einer
gegenteiligen Entscheidung durch die AG, nicht auf den Markt
gelangen. Dabei haftet der Dritte für die Einlage.