Verrechnungsscheck

 

Scheck, auf dem die Vorderseite mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung" gekennzeichnet ist. Ein Verrechnungsscheck darf von der auf dem Scheck genannten bezogenen Bank nicht bar eingelöst werden, sondern wird nur im Wege der Gutschrift eingelöst. Gegenteil: Barscheck


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