Barscheck
 

Scheck, der von der auf ihm angegebenen bezogenen Bank bar eingelöst wird. Voraussetzung ist, dass der Aussteller des Barschecks sein Konto bei der bezogenen Bank hält. Gegenteil: Verrechnungsscheck.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Barwert
Voriger Begriff: Barreserve

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum