Eine
KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds
börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene
Immobilienfonds bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können.
Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen nach
dem Vermögensbildungsgesetz.