Bei einem offenen Fonds ist eine
KAG verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen
Anteilsscheine zum Rücknahmepreis börsentäglich
zurückzunehmen. Er ergibt sich aus dem Inventarwert
einschließlich eventueller Kassenbestände pro Anteil abzüglich
Verkaufsspesen und Rücknahmekosten. Der Rücknahmepreis liegt in
der Regel unter dem am selben Tag errechneten
Ausgabepreis.