Rückauflassungvormerkung

 

Dies ist eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen vor, z.B. Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl oder Bebauung nur für gewerbliche Nutzung. Wird eine solche Auflage nicht eingehalten, so hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückauflassung.  


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Rücknahmepreis
Voriger Begriff: Rücknahmegebühr

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum