Dies ist eine Auflassungsvormerkung zur
Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstückes.
Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft in
Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und
Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen vor, z.B. Erstellung
einer Mindestwohnflächenzahl oder Bebauung nur für gewerbliche
Nutzung. Wird eine solche Auflage nicht eingehalten, so hat der
frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückauflassung. |
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